Bitte verwenden Sie immer den entsprechenden Einzahlungsschein Ihrer Rechnung, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
MwSt.-Nummer CHE-100.082.211 MWST
Einstellung der Energielieferung Falls Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen trotz 1. und 2. Mahnung nicht nachkommen, wird die Energielieferung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Art. 8 eingestellt. Die Wiedereinschaltung erfolgt erst nach Bezahlung sämtlicher offenen Energierechnungen sowie den entstandenen Kosten von CHF 100.- für das Eintreiben der Forderungen resp. CHF 150.- für die Wiedereinschaltung.