Messwesen

Energiemessung
Die Messung der elektrischen Energie bei den Kunden wird mit technisch hochwertigen Elektrozählern durchgeführt. Durch eine periodische amtliche Prüfung der Zähler wird gewährleistet, dass immer eine korrekte Energiemessung stattfindet.

 

Spannungsqualität
Das energieliefernde Werk ist dazu verpflichtet, dass die Spannungsqualität immer in den gesetzlich vorgeschriebenen Normen liegt (EN50160).

Sollten Probleme auftauchen, die Sie bei der Qualität der Netzspannung vermuten sind wir gerne bereit eine Kontrollmessung bei lhnen durchzuführen.

Installationskontrolle

Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) schreibt vor, dass elektrische Installationen periodisch überprüft werden müssen. Diese Massnahme trägt dazu bei, dass der Personen- und Brandschutz gewährleistet ist.

Verschiedene Objekte haben unterschiedliche Zeitabstände für die Kontrolle (z. B. Wohnungsbau 20 Jahre). Bei Fälligkeit der Kontrolle werden Sie von uns aufgefordert, durch ein autorisiertes Kontrollorgan einen Sicherheitsnachweis erstellen zu lassen. Eine Kopie dieses Nachweises ist der EGS zuzustellen.

Auf Ihren Wunsch sind wir gerne bereit die Installationskontrolle für Sie zu organisieren.
Ausserhalb unseres Versorgungsgebietes führen wir für Sie auch gerne periodische Installationskontrollen durch.

Steuerung

Die EGS betreibt eine Rundsteueranlage. Es werden unter anderem Tarifumschaltungen bei den Elektrozählern, Boilerladungen und der öffentlichen Beleuchtung angesteuert. Ausserdem dient die Rundsteueranlage zur Lastbewirtschaftung im Versorgungsgebiet.

Sie können gerne Auskünfte über Schaltzeiten, Steuermöglichkeiten oder mögliche Störungen bei uns einholen.

Smart Meter

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Einführung der Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben. Die Smart Meter sind Teil der Energiestrategie 2050, welcher das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2017 zugestimmt hat. Bis Ende 2027 müssen mindestens 80% der Messeinrichtungen im Versorgungsgebiet der EGS auf Smart Meter umgerüstet sein. Smart Meter sind von zentraler Bedeutung, um den zukünftigen Anforderungen an die Energieversorgung gerecht zu werden. Sie messen und speichern den Stromverbrauch sowie die Stromproduktion im 15-Minuten-Takt. Die Datensicherheit hat für die EGS oberste Priorität. Es werden nur Smart Meter eingesetzt, welche diese Vorgabe gewährleisten. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine Kundendaten an Dritte gelangen.

 

Rollout

Die Elektrizitäts-Genossenschaft Siggenthal ersetzt bis im Jahr 2027 mindestens 80% ihrer rund 9’000 Messeinrichtungen. Der Austausch der Zähler erfolgt in der Regel gebietsweise. Für die fachmännische Installation werden die Mitarbeitenden der EGS bei Ihnen vor Ort vorbeikommen und Sie über den Austausch informieren. Der Zählerwechsel dauert rund 30 Minuten. Dabei kommt es zu einem kurzen Stromversorgungsunterbruch. Sollten Sie empfindliche Geräte im Einsatz haben, so empfehlen wir Ihnen, diese vom Netz zu trennen.

Ist der Zählerwechsel erfolgt, so werden Sie nicht sofort von den neuen Funktionen profitieren können. Dazu muss der Zähler zuerst im Head-End-System eingebunden werden. Dies ist jedoch abhängig vom aktuellen Rollout-Stand in Ihrem Gebiet, damit eine stabile Kommunikation gewährleistet werden kann.

Sobald der Smart Meter im System eingebunden ist, werden Sie in einem ersten Schritt quartalsweise eine effektive Abrechnung anhand Ihres tatsächlichen Verbrauchs erhalten. Es werden jeweils die Monatsverbräuche der vergangenen 3 Monate einzeln ausgewiesen. Mit Fortdauer des Rollouts werden für Sie weitere Möglichkeiten hinzukommen, damit Sie Ihren Energieverbrauch noch besser nachvollziehen resp. steuern können. Dank der Umstellung auf einen Smart Meter tauglichen Zähler müssen die Zählerstände nicht mehr physisch vor Ort durch unsere Zählerableser abgelesen werden.

 

Vorteile im Überblick

– Rechnungsstellung erfolgt effektiv aufgrund des tatsächlichen Verbrauchs

– Messwerte werden automatisch übermittelt

– Physische Ablesung vor Ort entfällt

– Transparente Nachvollziehbarkeit des eigenen Energieverbrauchs

– Erfüllung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

 

4’300 montierte Smart Meter            Stand: September 2024

Ihre Kontaktperson

Christian Hösli
056 296 29 29
messwesen@egs-strom.ch

Dokumente

Bis auf wenige Ausnahmen gelten in unserem Versorgungsgebiet die allgemeinen Werkvorschriften der Schweiz.

Werkvorschriften

Anhang Werkvorschriften

Installationsanzeige

Technisches Anschlussgesuch

Apparatebestellung

Bedienungsanleitung Smartmeter-Stromzähler