Umzüge bzw. Wohnungswechsel
Hauseigentümer, Mieter und Verwaltungen bitten wir, Umzüge bzw. Wohnungswechsel (auch solche innerhalb des gleichen Hauses) mindestens 10 Arbeitstage vor dem Umzug zu melden.
Wir bitten Sie bei Anfragen und Mitteilungen die auf der Stromrechnung aufgeführte Objekt- oder Debitorennummer anzugeben.