Installationskontrolle

Die Niederspannungsverordnung schreibt vor, dass elektrische Installationen periodisch überprüft werden müssen. Diese Massnahme trägt dazu bei, dass der Personen- und Brandschutz gewährleistet ist.

Verschiedene Objekte haben unterschiedliche Zeitabstände für die Kontrolle (z. B. Wohnungsbau 20 Jahre). Bei Fälligkeit der Kontrolle werdem Sie von uns aufgefordert, durch ein autorisiertes Kontrollorgan einen Sicherheitsnachweis erstellen zu lassen. Eine Kopie dieses Nachweises ist der EGS zuzustellen.

Auf Ihren Wunsch sind wir gerne bereit die Installationskontrolle für sie zu organisieren.

Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Herrn Burkhardt.
Telefonnummer: 056 296 29 21
e-Mail: p.burkhardt@egs-strom.ch

Dokumente:
Bis auf wenige Ausnahmen gelten in unserem Versorgungsgebiet die allgemeinen Werkvorschriften der Deutschschweiz:
http://www.aew.ch/internet/aew/de/geschaeftskunden/rund_ums_bauen/werkvorschriften_kanton.html

  Anhang der Werkvorschriften
  Zählerabrufformular